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Sie sind Bürger dieses Staates und haben unverschuldet ihre Arbeit verloren.
Daraus ergibt sich vorrangig die Fürsorgepflicht der Gemeinschaft. Sie sind kein Bittsteller bei Ämtern und Behörden !
Die angestellten Mitarbeiter sind für Sie da, nicht umgekehrt !
Sie fordern die Ihnen zu stehenden Leistungen ein.
Sie sind gleichberechtigter Partner, dem die Hilfe und Unterstützung zusteht.
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arbeitslose Personen im ALG I - und ALG II - Bezug im Landkreis Görlitz
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Oktober 2011 |
November 2011 |
Dezember 2011 |
| SGB III / Arbeitslosengeld I |
15.628 |
15.852 |
17.427 |
| SGB II / Arbeitslosengeld II |
26.277 |
26.236 |
26.143 |
| Gesamt |
41.905 |
42.088 |
43.570
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arbeitslose Personen im ALG I - und ALG II - Bezug in Deutschland
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Oktober 2011 |
November 2011 |
Dezember 2011 |
| SGB III / Arbeitslosengeld I |
779.000 |
769.000 |
813.000 |
| SGB II / Arbeitslosengeld II |
4.498.000 |
4.437.000 |
4.450.000 |
| Gesamt |
5.277.000 |
5.206.000 |
5.263.000 |
Im Dezember befanden sich 1,16 Mio Personen in den von Bund oder Bundesagentur für Arbeit
geförderten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, die nicht in der o.a. Statistik erscheinen.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
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Steueränderungen
Kinderbetreuungskosten
Steuern und Abgaben
Rentenversicherungsbeiträge
Altersvorsorge
Sozialversicherungsbeiträge
Zahnersatz
Familienpflegezeit
Pflegesätze
Immobilien
ausführlich
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Menschenwürdiges Existenzminimum ist weiterhin nicht gewährleistet.
Wie weiter mit den Hartz IV - Regelbedarfen?
Zum Jahresanfang 2012 werden die Regelsätze (formell: Regelbedarfe) im Hartz IVSystem
und in der Sozialhilfe etwas erhöht. Dies ist mitnichten eine effektive
Besserstellung der Einkommensschwächsten in unserer Gesellschaft und keine
Neubemessung des sozio-kulturellen Existenzminimums. Die Erhöhung gibt allein die
Preis- und Lohnentwicklung seit Anfang 2010 bis zur Jahresmitte 2011 weiter und
kommt somit der Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach. Die Zeitverzögerung
bei der Weitergabe der Preis- und Lohnentwicklung an die Leistungsbedürftigen ist einer
der Punkte, die politisch und verfassungsrechtlich fragwürdig sind.
weiterlesen
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Warum im Osten niedrigere Mindestlöhne 
Für die Leiharbeit gilt ab dem 1. Januar ein Mindestlohn. In der letzten Sitzung dieses Jahres billigte das Kabinett die Verordnung von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU). Der Mindestlohn für die rund 901 000 in der Zeitarbeit Beschäftigten liegt bei 7,89 Euro im Westen und 7,01 Euro im Osten und damit im Mittelfeld der nun in elf Branchen geltenden Mindestlöhne für rund vier Millionen Beschäftigte. Im Handwerk sind sie höher, in den Dienstleistungsbranchen niedriger.
Vom neuen Mindestlohn profitieren gut zehn Prozent der Beschäftigten. Das sei jedoch nur ein Schätzwert, aktuelle Zahlen gebe es nicht, hieß es im DGB. Die Lohnhöhe entspricht der untersten Einkommensgruppe im Tarifvertrag zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft und den Arbeitgeberverbänden BZA und IGZ.
Anfang 2012 werden auch die bereits geltenden Mindestlöhne für die rund 90 000 Dachdeckerinnen und Dachdecker um 20 Cent auf mindestens elf Euro sowie für die rund 900 000 Gebäudereinigerinnen und -reiniger auf 8,82 Euro West (vorher 8,55 Euro) und 7,33 Euro Ost (vorher sieben Euro) pro Stunde steigen.
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Die Armutsgefährdungsquote in Ostdeutschland beträgt 19 Prozent!
In Westdeutschland liegt sie bei 13 Prozent!
Beide Zahlen sind Ausdruck eines gesellschaftlichen Skandals und Zeugnis einer völlig verfehlten Lohn- und Sozialpolitik der verschiedenen Bundesregierungen in den zurückliegenden Jahren.
Die Aushöhlung der sozialen Sicherungssysteme sowie die konsequent fortgeführte Niedriglohnpolitik in Deutschland betrifft Ost wie West gleichermaßen. Dennoch wird anhand der Armutsgefährdungsquote einmal mehr die nach wie vor tiefe soziale Kluft zwischen Ostdeutschland und Westdeutschland deutlich.
In Ostdeutschland werden 21 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung noch immer niedrigere Löhne gezahlt, sind fast doppelt so viele Menschen arbeitslos, liegt die Gefahr, im Alter in Armut zu geraten, wesentlich höher als in Westdeutschland!
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Hartz IV – Bedürftigkeit von Erwerbstätigen
Gut zwei Milliarden Euro pro Jahr muss der Bund – nach Berechnungen des DGB
– über Hartz IV jährlich aufwenden, um Geringverdienern mit Vollzeitjobs ein
gesellschaftliches Existenzminimum zu garantieren.
Der Staat subventioniert so auch Arbeitgeber, die Arbeitnehmer zu Hungerlöhnen beschäftigen.
Rechnet man jene mit einem sozialversicherten Teilzeitjob hinzu, so kommt man auf etwa 4
Mrd. Euro Ausgaben im Hartz IV-System für Aufstocker mit sozialversichertem
Job. Armut trotz Erwerbstätigkeit kommt nicht nur den Betroffenen, sondern auch
den Staat teuer zu stehen.
Diese gewerkschaftlichen Berechnungen werden durch eine aktuelle Auswertung der Bundesagentur für Arbeit weitgehend bestätigt, die
ergänzend in die Analyse einbezogen wird.
Niedriglöhne sind nicht nur Zündstoff für den Bund, sondern ebenso für die
kommunalen Haushalte, denn Städte und Gemeinden müssen das Gros der
Wohnungskosten auch für jene übernehmen, die trotz eines Arbeitsplatzes auf
Hartz IV angewiesen sind. Erwerbseinkommen wird zunächst auf die vom Bund
finanzierten Regelleistungen zur Sicherung des Existenzminimums angerechnet
und erst dann – bei entsprechendem Einkommen – auf die Unterkunftskosten.
Damit werden insbesondere Kommunen mit ausgeprägtem Niedriglohnsektor
bzw. hohem Mietniveau in besonderer Weise belastet.
Trotz (noch) steigender Beschäftigung und nomineller Lohnsteigerungen gab es
Mitte 2011 570.000 Beschäftigte, die einen sozialversicherten Job ausübten und
Sozialbeiträge zahlten, von ihrer Arbeit aber nicht leben konnten und auf Hartz IV
angewiesen waren. Bundesweit waren dies 2,5 % aller sozialversichert
Beschäftigten, die zu den Aufstockern zählen. Im Osten ist das Verarmungsrisiko
Erwerbstätiger gut doppelt so hoch wie im Westen (4,5 % aller Beschäftigten im
Osten gegenüber 2,0 % im Westen).
Die Frage muss gestattet sein:
Wo waren die Gewerkschaften, also der DGB, als in der Regierungszeit von "Rot - Grün"
die Schleusen für diesen beispiellosen Sozialabbau geöffnet wurden?
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Im Gebiet des Landkreises Görlitz befanden sich zum Stichtag 01.01.2010 139.400 Haushalte.
Von diesen hatten im Jahr 2009: 19.000 ein monatliches Nettoeinkommen von 500 - 900 Euro, 44.900 ein monatliches Nettoeinkommen von 900 - 1.500 Euro, 29.100 ein monatliches Nettoeinkommen von 1.500- 2.000 Euro,
20.500 ein monatliches Nettoeinkommen von 2.000- 2.600 Euro,
der Rest liegt darüber. |
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Durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen (pro Haushalt)
Deutschland (gesamt):
Westdeutschland:
Ostdeutschland: |
2.337 Euro
2.454 Euro
1.919 Euro |
| Landkreis Görlitz: |
1.519 Euro |
(Quellen:Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen,Statistisches Bundesamt)
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Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen. George Orwell (1903-1950)
Thesen gegen die Ausplünderung der Gesellschaft
Kapitalismus braucht keine Demokratie
Wahnsinn als Selbstverständlichkeit:
Seit Jahren ist es offensichtlich, dass die Demokratie ruiniert wird und der Sozialstaat zerfällt.
Privatisierte Gewinne und sozialisierte Verluste sind zur Selbstverständlichkeit verkommen.
13 Gründe, sich selbst wieder ernst zu nehmen.
weiterlesen (Quelle:Süddeutsche.de)
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