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Pressemitteilung 15/2006 |
| „Wer arbeitet, der sollte genug Geld
haben, um sich und seine Familie zu ernähren“ – so eine gängige
Vorstellung. Ein Irrtum: Für viele Arbeitnehmer/innen sind die Löhne
heute so niedrig, dass sie ergänzende Hilfen aus dem
Arbeitslosengeld II in Anspruch nehmen müssen. Laut Bundesanstalt
für Arbeit war dies im September 2006 bundesweit in über 900.000
Fällen so, 12.100 davon allein im Land Bremen. Betroffen sind
zunehmend Beschäftigte, die in Vollzeit arbeiten. Wie groß die Zahl
derjenigen ist, die Ansprüche haben und sie nicht wahrnehmen, ist
unbekannt. Mit diesen Entwicklungen setzt sich der fünfte
Armutsbericht der Arbeitnehmerkammer Bremen auseinander. Der Begriff „Arbeitslosengeld II“ trügt: Es handelt sich nicht um eine Leistung, die exklusiv auf die Absicherung Arbeitsloser abzielt – im Gegenteil: Durch das Alg II wird ein monatlicher Bedarf festgelegt, der die Grenze zur Armut absteckt. Wer unter diese untere Einkommensschwelle absinkt, der hat Anspruch auf Hilfe – gleichgültig ob arbeitslos, im Mini-Job, in Teilzeit, oder vollzeitbeschäftigt. Hauptgeschäftsführer Dr. Hans Endl: „Die Fallzahlen zeigen für Bremen, dass der Kreis derer, die trotz Erwerbstätigkeit Anspruch auf Transfer-Leistungen haben, zahlenmäßig relevant ist und weiter steigt. Bedürftigkeit trotz Arbeit ist also längst eine Realität, mit der sich der Gesetzgeber auseinandersetzen muss.“ Für den diesjährigen Armutsbericht hat die Arbeitnehmerkammer unter anderem ausgerechnet, wie hoch in Bremen bzw. Bremerhaven der Bruttolohn einer Bedarfsgemeinschaft sein muss, um Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II auszuschließen (siehe Tabelle Seite 44 Armutsbericht 2006). So muss eine alleinlebende Person in Bremen-Stadt einen Bruttolohn von 1.295 Euro monatlich erzielen, um Hilfebedürftigkeit auszuschließen. Bei einer Bedarfsgemeinschaft mit einem Verdiener und zwei Kindern unter 14 Jahren liegt der bedarfdeckende Bruttolohn bei 1.670 Euro. Für Erwerbstätige wirkt das Alg II wie eine „Einkommenssubvention“. Endl: „Im Grunde haben wir es hier mit einem flächendeckenden Kombilohn-Modell zu tun – allerdings eines, das nicht funktioniert!“ Der Niedriglohnsektor wächst zwar ohne Frage, aber nicht mit zusätzlichen Arbeitsplätzen. „Am Alg II offenbart sich das Grundproblem aller Kombilohn-Modelle: Sie schaffen im Niedriglohnsektor keine Arbeitsplätze, drücken aber vehement auf das gesellschaftliche Lohn- und Gehaltsgefüge und mindern die Einkommen der Arbeitnehmer/innen.“ Wenn in wachsendem Maße Hilfebedürftigkeit trotz Erwerbsarbeit eintritt, dann ist aus Sicht der Arbeitnehmerkammer Bremen die Politik gefordert, die sozialen Standards in der Gesellschaft zu überdenken. Aus Sicht der Kammer stellen sich drei zentrale Aufgaben: Zur allgemeinen Armutsentwicklung: In der Stadt Bremen stieg die Zahl der Hilfeempfänger/innen (Alg II) von 52.811 Personen im Juni 2005 auf 56.690 im Juni diesen Jahres. In Bremerhaven waren im März diesen Jahres 17.405 Menschen auf Hilfe nach dem SGB II angewiesen – dies ist der höchste berichtete Bestand. Im Juni 2006 sank diese Zahl geringfügig auf 17.280. Für besonders besorgniserrregend erachtet die Arbeitnehmerkammer den Anstieg der Kinderarmut. Waren es in Bremen im Juni 2005 bereits 19.761 Kinder (bis 15 Jahre), die in Bedarfsgemeinschaften lebten (Bremerhaven 6.150), so hat sich dieser ohnehin sehr hohe Wert zum Juni 2006 noch gesteigert. In Bremen lebten 21.049 Kinder unter Hartz-IV-Bedingungen, in Bremerhaven 6.450. Auch die Zahl der hilfebedürftigen Alleinerziehenden mit Kindern unter 18 Jahren stieg geringfügig von 7.718 auf 7.870 (Bremen) – erwartungsgemäß sind fast 95 Prozent der Alleinerziehenden Frauen. Nach wie vor stellen sie eine besonders armutsgefährdete Gruppe dar. |