Frankfurt a.M. - Das Alter der Erwerbslosen soll bei der Dauer
des Anspruchs entscheidend sein - nicht die Zahl der Beitragsjahre, wie von
der CDU vorgesehen. Nach Überzeugung des DGB sollten über 45-Jährige bis zu
15 Monate Arbeitslosengeld beziehen können, über 50-Jährige bis zu 18
Monate und unter Umständen bis zu 24 Monate - abhängig davon, wie lange sie
in den vorherigen fünf Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt
waren. Erst danach würden sie auf Hartz-IV-Niveau rutschen.
Nach dem seit Februar geltenden Recht können über 55-Jährige bis zu 18
Monate Arbeitslosengeld beziehen; bis dahin hatten Ältere bis zu 32 Monaten
Anspruch darauf.
Das CDU-Konzept sieht 15 Monate Arbeitslosengeld für jene vor, die 15 Jahre
in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, 18 Monate für jene, die 25
Jahre Beiträge zahlten, 24 Monate für jene mit 40 Beitragsjahren. Zwar sei
das Ziel richtig, ältere Arbeitslose nach langer Erwerbstätigkeit nicht so
schnell zu Hartz-IV-Empfängern zu machen, meint der DGB - die Vorstellungen
der CDU seien aber lückenhaft. Bei vergleichbaren Lebenssituationen könnten
die Leistungen für Ältere schwanken. Im Vergleich zum geltenden Recht könnten
einige gar schlechter gestellt werden: Über 55-Jährige könnten derzeit nach
drei Beitragsjahren 18 Monate Arbeitslosengeld erhalten; und die
Voraussetzungen für 24 Monate seien kaum zu erreichen - der DGB spricht von
"Etikettenschwindel". Besonders Frauen sehen die Gewerkschafter von
der CDU benachteiligt.
Zur Finanzierung des eigenen Konzepts soll der Beitragssatz zur
Arbeitslosenversicherung weniger stark sinken als geplant, schlägt der DGB
vor. Alternativ könnte der Aussteuerungsbetrag gekürzt werden; diesen muss
die Bundesagentur für Arbeit an den Bund für Arbeitslose zahlen, die ohne
Job bleiben und unter Hartz IV fallen. Leistungskürzungen etwa für Jüngere,
um die Verlängerung der Bezugsdauer für Ältere zu finanzieren, lehnt der
DGB strikt ab.
Zudem fordert er flankierend: Arbeitgeber, die langjährig Beschäftigte
entlassen, sollten unter Umständen das Arbeitslosengeld erstatten müssen.
Diese Pflicht - abgeschafft erst im Februar - soll verhindern, dass Firmen die
Kosten der Entlassung auf die Sozialkasse abwälzen. Thomas Strohm