SZ vom 26.03.2007 - "Hartz IV: Kommunen sollen streng kontrolliert
werden"
Die Bundesagentur für Arbeit will die Kommunen bei der Betreuung der Hartz -IV-
Empfänger rigoros kontrollieren. "Speziell im Arbeitslosengeld II brauchen
wir bei der Vermittlungstätigkeit mehr Transparenz, Erfolgskontrolle und
Vergleichbarkeit zwischen den Optionskommunen und Arbeitsgemeinschaften",
sagte BA- Chef Frank- Jürgen Weise. Über ein umfassendes Kontrollsystem wäre
nachvollziehbar, ob Bundesmittel erfolgreich eingesetzt würden.
Es ist schon sehr
interessant, wie fürsorglich sich ein Herr Weise um die Optionskreise im Rahmen
des SGB II kümmert.
Der Gesetzgeber hat eindeutig bestimmt, das die
optierenden Kommunen eben keine durch die BA zu beaufsichtigende Behörde
darstellen. Diese werden in Verantwortung der Länder und des Bundes sowohl
fachlich als auch finanziell kontrolliert und das nicht zu knapp.
Bekanntlich belebt Konkurrenz das Geschäft aber bei obiger Aussage kommt wohl
eher die Angst zum Tragen, dass die BA nicht mehr Alleinherrscher auf dem
umkämpften Arbeitslosenmarkt ist und die Optionskreise bessere Ergebnisse
erzielen könnten als die BA. Womit die zentrale Frage des Fortbestandes einer
solchen unflexiblen Zentralbehörde zu stellen ist. Oder soll hier der Boden
bereitet werden, das unliebsame Kind der Experimentierklausel SGB II, §6a
(Optionsmodell) zurückzudrehen und den Zentralismus wieder zu komplettieren.
Macht sich Herr Weise hier zum Sprachrohr politisch indifferenter Kreise des
Bundesministeriums? "Fakt ist", sowohl «Option» als auch«ARGE» haben
Vor- und Nachteile. Es stellt sich aber zunehmend die Frage, auch und besonders
in Sachsen (Kreisgebietsneugliederungsgesetz), wie und durch wen in Zukunft die
Arbeitslosen besser betreut werden und da geht es nicht unwesentlich um die
Erhaltung der Machtstrukturen der BA in den Landkreisen, die ja durch die
Strukturierung der «ARGE` n» zum 01.01.2005 schon halbiert worden sind.
Stellt sich doch zum 01.07.2008 die Frage in Sachsen, wie in dann neuen
Landkreisen vorhandene «Option» und «ARGE» miteinander harmonieren sollen. Entscheidet
doch in der «Option» allein der Kreistag über konkrete Maßnahmen der Umsetzung
des SGB II, während in der «ARGE» immer auch die BA zu befragen ist.
Hat Herr Weise Angst, dass in den verbliebenen 370 «ARGE` n» die
Einflusssphären der BA schwinden und damit die Notwendigkeit einer
Zentralbehörde in Nürnberg?
Es wäre nachvollziehbar, geht es doch um das Überleben von 90.000 gut bezahlter
zentralistischer Strukturstellen.
Zudem kann man natürlich schon nachvollziehen, das aus Berlin eine
Zentralbehörde einfacher zu überschauen ist, besonders statistisch. Das
widerspricht aber der Auffassung des Grundgesetzes, dass der kommunalen
Selbstverwaltung einen hohen Stellenwert einräumt.
Bleibt also zum Schluss die Frage, warum wird nach zwei Jahren Hartz IV gerade
jetzt dieser Zwischenruf von Herr` n Weise kolportiert? Geht es um den
Selbsterhalt seiner Behörde oder um eine wirkliche Bearbeitung von
Sachkompetenz im Interesse betroffener Bürger.
Die Optionskommunen haben in diesem Wertestreit gute Karten.