Darin bestätigt Staatssekretär Heinrich Tiemann vom Bundesministerium für
Arbeit und Soziales, dass im Jahr 2029 ein dann 63-jähriger
Langzeitarbeitsloser gezwungen ist, vorgezogene Altersrente zu beantragen,
obwohl dies mit Abschlägen von 14,4 Prozent verbunden ist. Zwar habe die
Anhebung der Altersgrenzen für den Rentner eine Verlängerung der Lebensarbeit
zum Ziel, doch sei »die Grundsicherung für Arbeitssuchende ein staatliches Fürsorgesystem,
das vom Nachranggrundsatz geprägt ist«: Hilfebedürftige müssten »zunächst
alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen, um ihre Hilfsbedürftigkeit zu
verringern oder zu vermeiden«. Dazu gehöre »grundsätzlich auch die
Inanspruchnahme einer Rente mit Abschlägen zum frühestmöglichen Zeitpunkt«.
Für Linksfraktions-Vize Klaus Ernst ist das »Frühverrentung auf Kosten der
Erwerbslosen«. Die Regierung offenbare, dass es bei Hartz IV nur darum ging,
Ausgaben für Erwerbslose zu senken und nicht darum, ihnen eine wirkliche Chance
auf einen Arbeitsplatz zu bieten.
»Durch die Rente mit 67 und die Zwangsverrentung von
Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften ist Altersarmut vorprogrammiert.«