Berlin. Immer mehr Menschen in Deutschland klagen auf höhere
Hartz-IV-Leistungen. In der ersten Hälfte 2007 stieg die Zahl der Prozesse
bundesweit auf 45 500, das sind fast 38 Prozent mehr als zwölf Monate zuvor. Das
geht nach Informationen der Frankfurter Rundschau aus einer Übersicht der
Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor. Dabei unterzeichnet diese Statistik die
tatsächliche Inanspruchnahme der Sozialgerichte noch. Denn die BA-Daten erfassen
nicht die Städte und Kreise, die sich in Eigenregie als "Optionskommunen" um
Langzeitarbeitslose kümmern.
Auch im dritten Jahr nach dem Start wirkt
Hartz IV damit wie ein gigantisches Beschäftigungsprogramm für die Justiz. Von
einer "Prozessflut" spricht der Präsident des Landessozialgerichtes
Nordrhein-Westfalen, Jürgen Brand. In seinem Zuständigkeitsbereich würden etwa
viermal so viele Klagen eingereicht wie erwartet. Das Berliner Sozialgericht
meldete für Juli den Rekordwert von 1724 neuen Verfahren, das sind über zwei
Drittel mehr als ein Jahr zuvor.
Gute Chancen auf Erfolg
Dass Langzeitarbeitslose so
häufig Hilfe bei Gericht suchen, hat nicht nur mit dem Gefühl zu tun, durch die
Reform Hartz IV ungerecht behandelt zu werden. Offenbar entscheidet die
Verwaltung auch auffallend häufig zu Unrecht gegen die Betroffenen. Die
Erfolgsaussichten für die Kläger seien "ungewöhnlich hoch", berichtet Hessens
oberster Sozialrichter Harald Klein. Zeitweise habe jedes zweite Verfahren mit
einem Erfolg für die Kläger geendet. Inzwischen sei die Quote zwar etwas
gesunken, liege aber noch deutlich höher als in anderen
Rechtsgebieten.
Folglich zeigt der Ansturm auf die Gerichte auch, wie
schlampig die Reform ausgearbeitet wurde. "Wir bekommen zu spüren, dass der
Gesetzgeber die Lebenswirklichkeit nicht genügend berücksichtigt hat", sagt
Sozialrichter Klein. Probleme in der Praxis bereite vor allem das Bemühen, mit
der Hartz-Reform die Ansprüche im Pauschalverfahren ohne Berücksichtigung des
Einzelfalls zu ermitteln. So haben es die Richter mit Eltern zu tun, die ihren
Kindern einen Schulausflug nicht bezahlen können. Oder sie müssen chronisch
Kranken helfen, bei denen der Standardsatz von 347 Euro im Monat nicht reicht,
um die Diät zu finanzieren. Für Ärger sorgt auch die Unterscheidung zwischen
Zweckwohngemeinschaften und Liebespaaren, die sich gegenseitig unterstützen
müssen, bevor eine(r) Arbeitslosengeld II beanspruchen kann. In Folge der
Klagewelle haben die Sozialgerichte republikweit ihr Personal aufgestockt. "Arme
müssen trotz der vielen Verfahren nicht länger auf ihr Recht warten", meint
Brand. Im Gegenteil sei die Bearbeitungsdauer sogar gesunken - auf
durchschnittlich gut sieben Monate.
Derweil streitet die SPD immer
heftiger über Korrekturen an den Hartz-Reformen. Während Parteichef Kurt Beck
(SPD) ältere Arbeitslose länger vor Hartz IV bewahren möchte, verteidigt
Vize-Kanzler Franz Müntefering die Einschnitte der Agenda 2010.
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erstellt am 03.10.2007 um 17:48:02 Uhr
Letzte Änderung am 04.10.2007 um
07:30:21 Uhr
Erscheinungsdatum 04.10.2007
