Sittenwidriger PR-Gag
Daniel Behruzi
Franz Müntefering möchte sittenwidrige Löhne verbieten. Das
tat der Vizekanzler am Wochenende via Bild am Sonntag kund. Was der
SPD-Politiker für »sittenwidrig« hält? Löhne, die mehr als 20 bis 30 Prozent
unter den in der Branche oder vor Ort üblichen Tarifeinkommen liegen. Zuspruch
für diese Idee kam am Montag vom Koalitionspartner, während Gewerkschaften,
kritische Wissenschaftler und die Linksfraktion ihre Forderung nach Einführung
eines gesetzlichen Mindestlohns bekräftigten.
»Ein Lohn darf nicht
sittenwidrig sein.« Mit diesen Worten dokumentierte Baden-Württembergs
Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) die Bereitschaft seiner Partei, den
Vorstoß Münteferings mitzutragen. Eine konkrete Lohnhöhe, die als »sittenwidrig«
zu gelten habe, nannte er allerdings nicht. »Man kann Beträge nicht starr
festlegen«, behauptete Oettinger. Ebenso wie der hessische Regierungschef Roland
Koch bekräftigte er zudem seine Skepsis gegenüber gesetzlichen Mindestlöhnen.
Dies könne »auf Dauer nur in ganz wenigen Branchen der Weg sein«, so Oettinger.
Und Hardliner Koch erklärte kategorisch: »Jeder Ratschlag des Staates, wie hoch
die Löhne sind, ist immer schlecht.« »Das ist Aufgabe der Tarifparteien«, ließ
der sonst nicht gerade als Verteidiger der Tarifautonomie bekannte
Unionspolitiker wissen.
Viel mehr als ein zynischer PR-Gag ist
Münteferings Vorstoß indes nicht. Zum einen ist es ohnehin bereits gängige
Rechtsprechung, Löhne, die 20 oder gar 30 Prozent unterhalb der Tarife liegen,
als sittenwidrig zu verurteilen. Zum anderen würde die Umsetzung des Vorschlags
»in vielen Fällen nichts anderes bedeuten, als Armutslöhnen den gesetzlichen
Segen zu geben«, wie der Linksfraktionsabgeordnete Werner Dreibus in einer
Pressemitteilung feststellte. Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche
Institut (WSI) in der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hat
nachgerechnet: Bei einer Abweichung von 30 Prozent vom Tarifentgelt würde im
Hamburger Hotel- und Gaststättengewerbe noch ein Stundenlohn von 4,42 Euro als
nicht sittenwidrig gelten. Für eine Friseurin in Sachsen läge dieser Betrag gar
bei nur 2,14 Euro.
»Eine solche Grenze wäre absolut unzureichend – die
Probleme im Niedriglohnbereich würden damit nicht einmal im Ansatz gelöst«,
erklärte WSI-Tarifexperte Reinhard Bispinck am Montag gegenüber jW, der ebenso
wie Linksfraktion und Gewerkschaften, aber auch die verbliebene SPD-Linke die
Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns forderte. SPD-Generalsekretär
Hubertus Heil – der offenbar vergessen hat, daß seine Partei bereits seit
einigen Jahren in der Regierung ist – kündigte an, die SPD werde eine
Unterschriftenaktion für die Einführung von Mindestlöhnen starten.
Keine
Rolle in der Politikerdebatte über »Sittenwidrigkeit« spielte die am Montag
bekanntgewordene Tatsache, daß sich die Manager von 27 im Börsenindex DAX
gelisteten Unternehmen im vergangenen Jahr Gehaltserhöhungen von
durchschnittlich 16,9 Prozent genehmigten. Auf dem Spitzenplatz: Linde-Chef
Wolfgang Reitzle mit 7,37 Millionen Euro Jahreseinkommen. Das ist in etwa das
1248fache der sächsischen Friseurin – wenn sie Tariflohn bekommt.