Vortrag zur Konferenz des Kommunalpolitischen Forums Sachsen e.V. am 23.03.2007 zum Thema „Hartz IV –SGB II-Anspruch und Wirklichkeit“
Hartz IV- SGB II- Anspruch und Wirklichkeit!
„Ergebnisse, Probleme, Perspektiven und gesamtgesellschaftliche Alternativen“
„Eine
Demokratie ist so lange keine wirkliche Demokratie, solange sie die Freiheit nein zu sagen, nicht umfassend einschließt!“
Diese gesellschaftspolitische
Grundthese ist für Arbeitnehmer schon kaum anzuwenden, für Erwerbslose, für ALG
I und ALG II- und Sozialhilfeempfänger schließt sie sich weitgehend aus!
Zwei
politisch brisante, von gravierenden Veränderungen geprägte und gesetzgeberisch
dominante Jahre sind seit dem 01.01.2005 vergangen.
Um es vorweg zu nehmen, wir und damit meine ich alle Kräfte und Gruppierungen in unserem Landkreis, die sich aus der Kenntnis von Handlungen und Konzepten der Politik und der Wirtschaft nicht auf erneute Wagnisse und Katastrophen einlassen wollten und vor allem andere Alternativen sahen, haben die Gesetzgebung der letzten beiden Jahre, trotz größter Anstrengungen und breitester Initiativen nicht verhindern können.
Das bedeutet, dass der Kampf und das Ringen um eine Veränderung gesamtgesellschaftlicher Ansätze für eine Bürgergesellschaft weitergehen muss.
Das bedeutet aber auch, dass ein ALG II- oder Sozialgeldempfänger nicht über ein höheres finanzielles Einkommen letztlich verfügen darf, als ein Bürger, der einer Vollbeschäftigung nachgeht.
Der Umkehrschluss lautet natürlich sofort, das ein Einkommen aus Arbeit ein kulturvolles Leben sichern muss und da ist sicher Jedem im Saal bewusst, dass im Prozess von Arbeitsplatzabbau und Dumpinglöhnen ein äußerst schwerwiegender Prozess im Gange ist, der gesellschaftsspaltend wirkt. Arbeitnehmer in Vollzeit haben oft weniger Geld als ALG II Empfänger, das schürt den Sozialneid, ist so aber durch die Verantwortlichen der Gesetze momentan nur im Ansatzdenken für Veränderungen (Kombilohn etc.) vorhanden.
Wir kämpfen aus dieser
Sicht vehement gegen die „Segnungen von Hartz IV“ in der gesteigerten Form aber
auch gleichzeitig für Löhne, die Lebensbedingungen zulassen, die dem Bürger die
Luft zum Atmen lassen und ein kulturvolles Leben in dieser reichen Gesellschaft
sichern.
Wir
nehmen diese Konferenz zum Anlass, um aus der Sicht aller betroffenen Bürger
und verantwortlich handelnden Personen ein Resümee von Anspruch und
Wirklichkeit zu ziehen. Die Ergebnisse und Perspektiven
gesellschaftspolitischer Entwicklungen in Bund, Land und Landkreis die sich aus
der „Agenda 2010“, mit Hartz I bis IV, der Gesundheits-, Renten-, Steuer- und
weiteren Reformen ergeben, stellen allesamt für ca. 30 % der Bürger eine
Katastrophe dar.
Wir bitten
Sie, aus Ihrer Sicht, in der Diskussion Ihre Probleme uns allen nahe zubringen.
(1)
Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit
und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und
erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen,
- ein menschenwürdiges Dasein zu sichern,
-
gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu
schaffen,
- die Familie zu schützen und zu fördern,
-
den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu
ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.
Diese, dem Grundgesetz
und dem BGB nachfolgenden Grundregeln finden in ihrem Anspruch weder komplexe
Verwirklichung, noch Zukunftsträchtigkeit im SGB II. Weiterhin ergibt sich
daraus ein erhöhter Druck auf alle Bedürftigen aus dem SGB III (ALG I) und dem
SGB XII (SoHi).
Mit Einführung
der Hartz- Gesetze wurde zweierlei versprochen.
Zum einen sollten Langzeiterwerbslose eine soziale Grundsicherung erhalten,
zum anderen sollte ein zentraler Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit
geleistet werden.
Grundsicherung:
Zuerst
wurden die unterschiedlichen Leistungssysteme neu strukturiert 01.01.2005:
Die Leistungssysteme im Umbruch von
2004 zu 2005
ALG (SGB III) ALHI (SGB
III) SoHi (BSHG) GsiG
(BSHG)
Arbeitslosengeld Arbeitslosenhilfe Hilfe zum Hilfe in bes. Grundsicherung
im
Lebensunterhalt Lebenslagen Alter
und bei
Erwerbsminderung
/ \ / \ \ /
Erwerbsfähige
nicht Erwerbsfähige
ALG I ALG II SoHi
(SGB III) (Hartz IV/
SGB II) (SGB
XII)
1.336.945 Personen*
7.040.448 Personen* geschätzte
600.000 Personen
Gesamt: 8.977.393
Bürger- Stand August 2006*
Quelle: Harald
Thome/ Wuppertal/ Sozialreferent
Klartext: Nach 1,5
Jahren Wirkung der neuen Gesetzgebung waren knapp 9 Millionen Betroffene zu
verzeichnen, die in einer der drei Sozialleistungen ihren Alltag zu fristen
hatten.
Gleichzeitig
erfolgte auf der Grundlage der Fortschreibung des Warenkorbs und der Kosten der
Unterkunft und der Heizkosten eine neue Kostendefinition:
Das ALG II (SoGe,
SoHi), das sich aus Regelleistung plus Kosten der Unterkunft und Heizkosten
(nach einem halben Jahr nach Angemessenheitskriterien) zusammensetzt, summiert
sich für einen Zweipersonenhaushalt in unserem Landkreis aus 662 plus 379,
gleich 1041 € maximal.
Dafür müssen laut
Warenkorb verwandt werden:
Monatlich Tag
-
379 € für die
Wohnkosten
-
265,42 € für
Ernährung, Getränke, Tabakwaren, Alkoholische Getränke 4,42 €
-
68,52 € für
Bekleidung und Schuhe
1,14 €
-
51,86 € für
Wohnen, Strom, Gas, Wasser, Brennstoffe, u.a. 1,73 €
-
55,40 € für
Einrichtungsgegenstände, Apparate, Geräte für den Haushalt, etc.
1,85 €
-
26,34 € für
Gesundheitspflege 0,88 €
-
38,40 € für
Verkehr 1,28 €
-
44,74 € für
Nachrichtenübermittlung 1,49 €
-
78,96 € für
Kultur, Freizeit und Unterhaltung 1,32 €
-
20,12 € für
Beherbergungs- und Dienstleistungen
0,67 €
-
40,26 € für
andere Waren, Dienstleistungen und Reparaturen 1,34 €
(z.B.: Kto.- Gebühr, Friseur,
Kosmetik, etc.)
Befreit
wurden und werden übernommen durch den Fachdienst für Beschäftigung und Arbeit
auf Antrag:
-
Kosten
der Unterkunft und Heizkosten (nach dem ersten halben Jahr angemessene) nach
der Richtlinie des Landkreises Nr.: 128/2006 vom 22.03.2006
-
alle
sozialversicherungspflichtigen Leistungszahlungen (Krankenkasse,
Pflegeversicherung und Rentenversicherung),
-
Rundfunk-
und Fernsehgebühren (Befreiungsantrag),
-
einmalige
Beihilfen, soweit sie in unserer Richtlinie 76/2005 vom 16.03.2005 geregelt
sind,
-
und
es kann ein Darlehen bei sozialen Härtefällen beantragt werden, was jedoch im
Zeitrahmen von einem Jahr zurückzuzahlen ist und
-
Reparaturkosten
für Eigenheimbesitzer, soweit diese zur Werterhaltung dienen und nicht die
Angemessenheit von vergleichbarem, angemessenen Wohnkosten von Mietern pro Jahr
nicht übersteigen.
Dazu
kommen Zahlungen aus dem eigenen Regelsatz:
-
Steuer,
Versicherungen für Fahrzeuge,
-
Hausratversicherung,
-
Unfallversicherung,
-
Lebensversicherung,
-
Haftpflichtversicherung,
-
Ausrichtungen
von persönlichen Höhepunkten, und, und, und........
Der Eckregelsatz soll das Überleben sicher stellen, samt Teilhabe am
sozialen und kulturellen Leben der Gesellschaft. Das ist die Intuition des
Gesetzgebers, das ist mit Grundsicherung gemeint. Dokumentiert aber
gleichzeitig die Katastrophe für die Betroffenen.
Abbau der Arbeitslosigkeit:
Statistisches Bundesamt- wichtige Zahlen:
Die gesamte prekäre Situation des Arbeitsmarktes für die Erwerbslosen in ihrer ganzen Tragweite wiederspiegelt folgende statistische Übersicht (BRD):
Arbeitsmarkt im Monat Februar 2007 (vorläufig)
- Arbeitslosengeld-Empfänger/innen (ALGI; SGB
III) 1,396 Mio.
Davon:
- als Arbeitslose registriert 1,048 Mio.
Davon
- als Arbeitslose im Rechtskreis SGB III 0,947 Mio.
- als Arbeitslose im Rechtskreis SGB II 0,101 Mio. (mit ergänzendem ALG
II)
- Nicht als Arbeitslose registriert 0,348 Mio. (dar. 0,08 Mio. mit
ergänzendem ALG II)
Arbeitslosengeld II-Empfänger/innen (ALG II;
SGB II) 5,158 Mio.
Davon:
- als Arbeitslose registriert 2,647 Mio.
davon (alle)
- Arbeitslose des Rechtskreises SGB II 2,647 Mio. (dar. 0,099 Mio. mit ALG
I)
- keine Arbeitslosen im Sinne der amtlichen Statistik 2,511 Mio.
Leistungsempfänger/innen insgesamt (ALGI und
ALG II) 6,445 Mio.
-
als
Arbeitslose registrierte Leistungsempfänger/innen 3,594 Millionen
-
reg. Arbeitslose ohne Anspruch auf ALGI und bzw. oder ALG II 0,628 Mio. (Rechtskreis SGB III)
registrierte Arbeitslose insgesamt 4,222 Mio.
Davon
- Arbeitslose des Rechtskreises SGB III 1,576 Mio.
- Arbeitslose des Rechtskreises SGB II 2,647 Mio.
Quelle: BA, Monatsbericht 01/2007
Von den 4,222 Millionen registrierten Arbeitslosen
im Februar 2007 hatten (nach vorläufigen Daten)
lediglich 1,048 Millionen bzw. 24,8% einen
Anspruch auf das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld I.
(Februar 2006: 30,8%)
Beide Ziele (Grundsicherung und Abbau der Arbeitslosigkeit)wurden
jedoch nicht erreicht.
Die zu geringe Höhe des Arbeitslosengeldes II gewährleistet aus dem bisher
dargestellten keine soziale Grundsicherung, die eine würdige Teilnahme am
gesellschaftlichen Leben sichert.
Langzeiterwerbslosigkeit wurde nicht in Größenordnungen abgebaut, sondern
lediglich durch statistische Tricks verschleiert. Erwerbslose werden unter Druck
gesetzt, drangsaliert und stigmatisiert (Fortentwicklungsgesetz). Hartz IV ist
Armut per Gesetz und macht deswegen Angst – gerade auch denjenigen, die noch
Arbeit haben. Denn diejenigen, die jetzt ihre Arbeit verlieren, werden bereits
nach einem Jahr Erwerbslosigkeit Opfer der neuen Armutsgesetzgebung. Außerdem
haben die Hartz- Gesetze zum Ziel, das Lohnniveau auf dem Arbeitsmarkt zu
senken und den Niedriglohnsektor deutlich auszuweiten. Der mit Hartz
IV eingeschlagene Paradigmenwechsel in der Sozialgesetzgebung verschlechtert
deutlich das gesellschaftliche Klima.
Hinzu
kommt, dass in den 439 Landkreisen und kreisfreien Städten unserer Republik,
sowie den 69 optierenden Kommunen unterschiedlichste Herangehensweisen und
Auslegungen zum SGB II erfolgen, so dass in verschiedensten Klagen und
Verhandlungen einzeln aber auch höchstrichterlich entschieden werden muss, wie
und in welchem Umfang zu verfahren ist.
Ergebnis-
Beispiel:
Mitteilung der „Sächsischen Zeitung“ vom 02.02.2007 – Zitat:
„Kassel. Die Arbeitsmarktreform Hartz IV hat dem Bundessozialgericht in Kassel so viel Arbeit beschert wie noch nie in seiner gut 50- jährigen Geschichte. Im vergangenen Jahr seien mit 2946 Revisionen, Nichtzulassungsbeschwerden und anderen Verfahren so viele Eingänge wie noch nie registriert worden, sagte Gerichtspräsident Matthias von Wulffen. Die Zahl der Verfahren übertreffe sogar die ersten Jahre der Wiedervereinigung deutlich. Wegen des enormen Anstiegs müsse sogar ein eigener Senat mit drei neuen Richtern geschaffen werden. Die deutschen Sozialgerichte haben im vergangenen Jahr insgesamt mehr als 116.000 Verfahren im Zusammenhang mit Hartz IV entgegengenommen..“
Zitat Ende
In diesem Jahr werden mehr als
120.000 erwartet.
Dazu
kommen weitere, nicht zu unterschätzende gesetzgeberische Vorhaben, die sich
unmittelbar negativ auf das Grundeinkommen auswirken (Gesundheitsreform,
Steuerreform, Rentenreform, Wegfall der Prozesskostenhilfe und so weiter):
1. Vorbereitung eines Gesetzes zur Änderung der
Gebührenfreiheit der
Sozialgerichtsgebühren
und Prozesskostenhilfe:
Dafür, dass Rechtsprechung möglich wird, bedarf es eines ungehinderten
Zugangs zu den Gerichten. Für Geringverdiener/innen und Langzeitarbeitslose
bzw. für arme Leute gibt es deshalb die Prozesskostenhilfe.
Nun wollen CDU/FDP-regierte Bundesländer jedoch den Zugang zu den
Gerichten – insbesondere zu den Sozialgerichten, die zum Beispiel über
Arbeitslosengeld II (ALG II) entscheiden – durch empfindliche Gebühren so weit
einschränken, dass sich Arme praktisch kaum noch auf dem Rechtsweg mit Hilfe
einer Klage gegen Willkür wehren können.
Für Personen, die auf die soziale Grundsicherung des Sozialgesetzbuchs (SGBII) angewiesen sind, kosten Sozialgerichtsverfahren nichts, wenn ihr Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) bewilligt wird. Dafür prüfen die Gerichte zuerst, ob die Klage Aussicht auf Erfolg haben kann. Nur bei substantiellen Klagen gibt es eine Kostenbefreiung. Zuständig für PKH- Anträge sind die Gerichte, bei denen die jeweilige Klage erhoben wird.
Das jetzige Prozesskostenhilferecht, das im Gerichtskostengesetzes (GKG) verankert ist, wurde in der Bundesrepublik 1980 eingeführt. Im sozialen Rechtsstaat sollen entsprechend dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes auch finanziell gering bemittelte Personen einen gleichberechtigten Zugang zum Rechtsstaat erhalten.
Im Kontext von Hartz IV möchten CDU/FDP-regierte Länder die Gebührenfreiheit für Sozialversicherte, Empfänger von sozialen Leistungen und Behinderte im sozialgerichtlichen Verfahren abschaffen und eine Kostenbarriere schaffen, die es in sich hat.
Einerseits wollen die konservativ-liberalen Landesregierungen eine Gerichtsgebühr einführen, die dann getragen werden muss, wenn man den Prozess verliert. Die Gebühren sollen im voraus fällig werden und in der Höhe zwischen 75 € und 225 € liegen – je nach Gerichtsinstanz: 75 € bei den Sozialgerichten, 150 € bei den Landessozialgerichten und 225 € beim Bundessozialgericht. Falls jemand die Mittel nicht aufbringen kann, soll das Gerichtsverfahren eben nicht eröffnet werden (Recht hin - Willkür her).
2. Gesundheitsreform (Financial Times vom 03.02.2007) wirksam zum 01.04.2007
Von
den ursprünglichen Zielen ist nach zahllosen Verhandlungsrunden kaum etwas
übrig geblieben. Auch das geplante Einsparvolumen von 1,4 Mrd. Euro im ersten
Jahr wird nicht erreicht. Krankenhäuser und Rettungsdienste müssen weniger
sparen als geplant. Herausgekommen ist ein schwer durchschaubares Reformwerk.
Der
durchschnittliche Beitragssatz der gesetzlich Versicherten soll 2007 auf rund
15 Prozent steigen. Einige Kassen haben die Beiträge zum 1. Januar angehoben.
Bei der Barmer Ersatzkasse verteuerte sich der Gesundheitsschutz um 0,6
Prozentpunkte und bei einigen Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) sogar um mehr
als einen Prozentpunkt. Spitzenreiter ist die AOK in Rheinland-Pfalz, die ihren
Beitrag um 1,6 Prozentpunkte angehoben hat.
Offiziell
sollen die Kassen die Mehreinnahmen zur Entschuldung nutzen, um 2009 unbelastet
in den Gesundheitsfonds starten zu können. Die Kassen begründen die höheren
Beiträge aber auch mit der gestiegenen Mehrwertsteuer und dem niedrigeren
Steuerzuschuss.
Steuerfinanzierung:
Höherer Zuschuss in letzter Minute
An der Frage der beitragsfreien Mitversicherung von Kindern entzündete sich ein Streit um die Finanzierung des Gesundheitssystems aus Steuereinnahmen. Langfristig will die Koalition die Kindermitversicherung komplett aus Steuermitteln finanzieren. Dafür sind insgesamt 14 Mrd. Euro notwendig, wobei völlig unklar ist, wie das Geld aufgebracht werden soll.
Gesundheitsfonds: Der große Zankapfel
Der
geplante Finanzpool ist das Kernelement der Reform auf der Einnahmenseite. Der
Fonds soll die Unterschiede zwischen armen und reichen Kassen einebnen und
zugleich für mehr Wettbewerb im System sorgen. Weiterhin werden die Kassen die
Beiträge einsammeln, die jedoch im nächsten Schritt an den Fonds weitergeleitet
werden. Aus diesem Pool erhalten die Krankenversicherungen einen
Einheitsbeitrag, dessen Höhe das Bundesgesundheitsministerium festlegt.
Kassen, die damit nicht auskommen, können eine Zusatzprämie erheben. Mit der Begrenzung auf ein Prozent des Haushaltseinkommens sollen sozial Schwache vor übermäßigen Belastungen geschützt werden. Unabhängig von einer Einkommensprüfung dürfen die Kassen aber einen Zusatzbeitrag von 8 Euro erheben.
Risikostrukturausgleich: Schutz für finanzschwache Kassen
Eng verbunden mit den Gesundheitsfonds ist der Risikostrukturausgleich zwischen den Krankenkassen. Beide Elemente sollen gleichzeitig Anfang 2009 in Kraft treten. Mit dem Ausgleich will die Koalition Krankenkassen mit einer hohen Zahl überdurchschnittlich kranker Mitglieder vor Nachteilen im Wettbewerb schützen.
Private Krankenversicherung: Dem Wettbewerb entronnen
Die
privaten Kassen werden verpflichtet, einen Basistarif anzubieten, der sich an
den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen orientiert. Anders als bisher
müssen die privaten Versicherer alle Interessenten ohne vorherige Risikoprüfung
aufnehmen. Doch der Zugang wurde in den abschließenden Verhandlungen stark
zurechtgestutzt.
Der Billigtarif steht früheren privat Versicherten offen, die ihren Versicherungsschutz verloren haben, und Gutverdienern, die freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Bereits Privatversicherte dürfen nur in den ersten sechs Monaten des Jahres 2009 in den Basistarif einer anderen Gesellschaft wechseln. Danach ist der Wechsel nur für Bestandskunden möglich, die älter als 55 Jahre oder bedürftig sind. Dem Wettbewerb müssen sich die Versicherungen angesichts dieser Einschränkungen nur sehr beschränkt stellen.
Versicherungspflicht: Kein Bundesbürger ohne Schutz
Die Zahl der Nichtversicherten wird auf rund 300.000 geschätzt. Diese Gruppe muss künftig wieder eine Police abschließen. Die privaten Versicherungen sind verpflichtet einen Basistarif anzubieten, der jedem offen steht. Wer in Not gerät und die Prämie nicht mehr zahlen kann, dem darf der Vertrag auch in der privaten Versicherung nicht mehr gekündigt werden; vielmehr muss notfalls das Sozialamt einspringen.
Ärztevergütung: Euro statt Punkte
Bei
den Ärzten soll an die Stelle eines Honorarsystems nach Punkten ein einfacheres
Vergütungssystem mit Pauschalpreisen in Euro treten. Das soll den
Vertragsärzten eine größere Kalkulationssicherheit bringen. Die umstrittene
Budgetierung wird abgeschafft und durch eine Gesamtvergütung ersetzt, die nur
überschritten werden darf, wenn zum Beispiel eine Grippewelle hereinbricht.
Wie
hoch die Honorare schließlich ausfallen, ist Sache der Kassen und
Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Sie handeln Orientierungswerte aus, die
jährlich angepasst werden.
Für
Hausärzte soll es eine Pauschale pro Patient geben, deren Höhe noch nicht
feststeht. Außerdem werden besondere Leistungen einzeln bezahlt. Die Bezahlung
von Fachärzten soll sich dagegen an Krankenhäusern orientieren.
Bereits
ab 2008 sollen Ärzte in "unterversorgten" Gebieten Zuschläge
erhalten.
Leistungen: Erweiterung des Katalogs
Die
von der ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden in eine
Pflichtleistung umgewandelt, die von den Kassen bezahlt werden muss. Auch für
Mutter-Vater-Kind-Kuren müssen die Versicherungen künftig aufkommen. Chronisch
Kranke können Geld sparen, wenn sie sich "therapiegerecht" verhalten.
Wenn der Arzt dies attestiert, muss der Patient weniger zuzahlen.
Ältere
Patienten und Pflegebedürftige erhalten einen Rechtsanspruch Rehabilitation.
Schwerstkranke sollen bis zum Lebensende zuhause betreut werden. Auch für diese
Kosten sollen die gesetzlichen Kassen aufkommen. Einen Rechtsanspruch auf
häusliche Pflege erhalten auch Patienten in betreuten Wohnformen.
Änderungen
gibt es auch bei Naturheilmitteln.
Arzneimittel: Es bleibt bei Festpreisen
Bei
den Medikamenten wollten Union und SPD eigentlich 500 Mio. Euro einsparen. Dies
sollte vor allem durch die Einführung von Höchstpreisen für
verschreibungspflichtige Medikamente erreicht werden. Die Apotheken hätten die
Arzneimittel dann preisgünstiger abgeben können.
Doch
dieses Vorhaben ist vom Tisch. Stattdessen bleibt es bei Festpreisen. Lediglich
der Zwangsrabatt, den die Apotheken den Krankenkassen einräumen müssen, steigt
um 30 Cent auf 2,30 Euro. Das angepeilte Sparvolumen wird dadurch nicht
erreicht.
Ärzte, die ein sehr teures Arzneimittel verschreiben wollen, müssen vorher die Meinung eines Kollegen einholen. Zudem sollen neue Medikamente verstärkt einer Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen werden.
Kassen: Wahltarife für die Versicherten
Die
Selbstverwaltung im Gesundheitssystem bleibt erhalten, allerdings ergeben sich
Änderungen in Organisation und Ablauf. Künftig vertritt nur noch ein
Dachverband statt bisher sieben die gesetzlichen Krankenversicherungen auf
Bundesebene. Die Kassen und ihre Verbände sollen sich bis Ende 2007 zu einem
gemeinsamen Kassenverband zusammenschließen.
Zudem
sollen die Kassen künftig untereinander fusionieren können. Die umstrittene
Insolvenzregelung für gesetzliche Kassen wird in einem eigenen Gesetz geregelt.
Bis Ende 2008 sollen die Kassen ihre Schulden getilgt haben, um unbelastet in
den Gesundheitsfonds zu starten.
Ihren Mitgliedern können die Kassen künftig Wahltarife anbieten. Für Versicherte, die sich einem Hausarztmodell anschließen soll es auch einen Hausarzttarif geben. Auch Tarife mit Selbstbeteiligung und Kostenerstattungsmodelle nach dem Muster der privaten Krankenkassen sind möglich.
3. Neuregelungen
zum SGB II ab 01.01.2007 (Auszug)
gültig
ab 1. Januar 2007:
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4. Bundestag beschließt Rente mit 67
Das Parlament votierte am Freitag in namentlicher Abstimmung mit den Stimmen der Koalition für das Gesetz von Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD), mit dem das Rentenalter in den Jahren 2012 bis 2029 schrittweise von 65 auf 67 Jahre heraufgesetzt werden soll. Arbeitnehmer der Jahrgänge ab 1964 können somit erst mit 67 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Wer insgesamt 45 Jahre Beiträge in die Rentenkasse gezahlt hat, soll aber weiter ab 65 abschlagsfrei Rente beziehen können.
Von 581
Abgeordneten, die an der Abstimmung teilnahmen, stimmten 408 für das Gesetz,
169 dagegen, vier enthielten sich. Die Koalition hat jedoch 447 Mandate, die
Opposition kommt auf maximal 167 Abgeordnete. Der Bundesrat muss der Anhebung
des Renteneintrittsalters noch zustimmen.
Zuvor hatte
der Bundestag bereits die Initiative "50 Plus" verabschiedet, mit der
durch eine Mischung aus Kombilöhnen, Eingliederungszuschüssen und Weiterbildung
die Arbeitsmarktchancen Älterer verbessert werden sollen.
ZUM THEMA
· Leitartikel: Rente mit 67 - Zurück zum Kerngeschäft (http://www.ftd.de/meinung/kommentare/165652.html)
· Mit 67 Jahren ist noch lange nicht Schluss (http://www.ftd.de/politik/deutschland/165245.html)
· Erst in Rente, dann schnell weg (http://www.ftd.de/politik/deutschland/153692.html)
· Arbeitgeber fordern Nullrunde bei Rente (http://www.ftd.de/politik/deutschland/163945.html)
· Riester-Rente entwickelt sich zum Verkaufsschlager (http://www.ftd.de/boersen_maerkte/geldanlage/156783.html)
· Diesen Artikel jetzt anhören
Vor der
Abstimmung im Parlament hatte Müntefering die Anhebung des
Renteneintrittsalters als unumgänglich verteidigt: "Wir müssen
handeln", sagte der Minister. Er wies darauf hin, dass derzeit die
Ruheständler im Durchschnitt 17 Jahre Rente beziehen. Im Jahr 2030 werde die
Rentenlaufzeit aber bereits 20 Jahre betragen. Er sei überzeugt, dass die
Beschäftigungsinitiative der Regierung dazu führt, dass nach 2010 mehr als die
Hälfte der über 55-Jährigen in Arbeit sei.
Für die FDP
sagte Heinrich Kolb, bei der Beschäftigungsinitiative handele es sich um
"Etikettenschwindel" und "alten Wein in neuen Schläuchen".
Er zweifelte an deren Erfolg und warb stattdessen für einen flexiblen Rentenübergang
ab 60 Jahren mit Abschlägen bei Wegfall aller Hinzuverdienstgrenzen.
Soll beim Arbeiten die Altersgrenze aufgehoben werden?
Linksfraktions-Vize
Klaus Ernst warf der Regierung vor, sie mache Politik gegen die Mehrheit der
Bevölkerung. "Was übrig bleibt, ist eine Rentenkürzung." Für die
Grünen sagte Irmingard Schewe-Gerigk, ihre Fraktion stehe grundsätzlich zur
Anhebung des Rentenalters. Sie machte aber verfassungsrechtliche Bedenken gegen
die Ausnahmeregelung für langjährige Beitragszahler geltend.
5. Haushalte
im Landkreis und Einkommensstrukturen
|
Im Landkreis Löbau - Zittau befanden sich
zum Stichtag 01.01.2006
|
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Durchschnittliches
monatliches Nettoeinkommen (pro Haushalt)
|
Deutschland (gesamt): |
2808 Euro
|
|
Sachsen: |
1452 Euro
|
|
Landkreis Löbau - Zittau: |
1389 Euro
|
(Quellen: Statistisches Landesamt des
Freistaates Sachsen, Statistisches Bundesamt)
Einige weitere Statistiken, die die komplexe Lage
in unserer Republik verdeutlichen sollen:
Die Bundesrepublik Deutschland hatte am 31. Dezember 2005 82.438.000 Einwohner.
|
Bevölkerung nach Bundesländern *) |
||||
|
Land |
Bevölkerung am |
|||
|
31.12.2004 |
31.12.2005 |
Veränderung |
||
|
in 1 000 |
% |
|||
|
|
|
|
|
|
|
Deutschland |
82 501 |
82 438 |
– 63 |
– 0,1 |
|
|
|
|
|
|
|
Sachsen |
4 296 |
4 274 |
– 23 |
– 0,5 |
|
Nachrichtlich: |
|
|
|
|
|
Früheres Bundesgebiet
(ohne Berlin-West) |
65 680 |
65 698 |
18 |
0,0 |
|
Neue Länder
(ohne Berlin-Ost) |
13 433 |
13 345 |
– 89 |
– 0,7 |
Erwerbstätigkeit
|
|
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
Erwerbstätige1) |
Erwerbslose2) |
Erwerbspersonen |
Erwerbstätigen- |
Erwerbslosen- |
|
|
2007 |
Jan |
38,89 |
3,18 |
42,07 |
70,3 |
7,6 |
|
2006 |
Dez |
39,55 |
2,87 |
42,42 |
70,0 |
6,8 |
|
|
|
|
Erwerbspersonen/ 70 % gleich |
29,58
Millionen |
Differenz=
12,49 |
|
Aus diesen Statistiken ist zu entnehmen, das die Schere zwischen Ost und West, zwischen Frauen und Männern, zwischen Wirtschaftsbereichen und zwischen statistischen Erhebungen gravierend ist.
Die folgenden Zahlen verdeutlichen
exemplarisch die auf die Bürger zukommenden Lageveränderungen aus dem Sächsischen
Kreisgebietsneugliederungsgesetz – SächsKrGebNG.
Einige bemerkenswerte Zahlen
des Statistischen Landesamtes Sachsen- Stand 31.12.2005 für Ostsachsen
Vorläufige Bevölkerung des
Freistaates Sachsen am 31. Dezember 2006 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen Gebietsstand 31. Dezember 2006
LK Kamenz 148.686
Hoyerswerda 41.515 LKBZ 338.267
LK Bautzen 148.066
Niederschlesischer Oberlausitz Kreis 94.890
LK Löbau-Zittau 140.938 LKGR 293.029
Görlitz 57.201
Daten der Landkreise und kreisfreien Städte zum 31.12.2005
Landkreis Bevölkerung Erwerbstätige ALG I;II Rente Unterhalt Netto
Löbau-Zittau 143.383 51.100 17.400 45.400 24.200 865
Görlitz
57.629 17.900
8.200 22.000 10.700 911 LKGR
Bautzen 150.002 60.600 14.000 45.500 25.800 912
Kamenz 150.103 60.900 14.300 43.900 27.800 932 LKBZ
Görlitz 297.785 107.200 37.600 93.200 52.900 889
Bautzen 322.091 132.700 37.400 104.400 60.800 915
LK Görlitz ca. 360 Millionen € zur Finanzierung aller Leistungen nach dem SGB II (ohne SGB XII)
Arbeitslosenzahlen fallen im Februar leicht
Im Februar 2007 waren im Agenturbezirk Bautzen insgesamt 58.688
Frauen und Männer arbeitslos registriert, 500 weniger als im Januar 2007. Im
Vergleich zum Vorjahres-Februar sank die Zahl der Arbeitslosen um 8.751.
„Der über die letzten Monate sehr außergewöhnlich verlaufende
milde Winter konnte den sonst zu dieser Jahreszeit üblichen saisonalen Anstieg
bremsen und im Vergleich zum Januar 2007 sogar umkehren“, so Dr. Günter
Irmscher, Chef der Agentur für Arbeit Bautzen. „Einfluss darauf hatte auch die
vergleichsweise gute Auftragslage in Industrie und Handwerk durch den
konjunkturellen Aufwärtstrend“.
In der Agentur Bautzen und ihren Geschäftsstellen meldeten sich
4.098 Personen arbeitslos, von denen 2.164 aus einer Erwerbstätigkeit kamen.
Weitere 727 beendeten eine Ausbildung oder Qualifizierung.
Demgegenüber stehen im Februar 2007 insgesamt 3.981 Arbeitslose,
die sich im Agenturbezirk Bautzen aus der Arbeitslosigkeit abgemeldet haben.
Mit 390 Abmeldungen erfolgten die meisten Beschäftigungsaufnahmen in
Büroberufen. Bemerkenswert ist, dass 150 Personen im Februar eine Beschäftigung
als Maurer oder Betonbauer fanden sowie 118 Personen als Zimmerer, Dachdecker
oder Gerüstbauer.
Die Arbeitsagentur betreute im Februar 23.857 Arbeitslose (- 340
zum Januar), alle ostsächsischen SGB II – Träger 34.831 (- 160).
Nach den Landkreisen und kreisfreien Städten ergibt sich folgendes
Bild:
|
|
SGB III |
SGB III |
SGB II |
SGB II |
Gesamt |
Gesamt |
|
|
02/07 |
01/07 |
02/07 |
01/07 |
02/07 |
01/07 |
|
Görlitz |
1.784 |
1.849 |
4.418 |
4.370 |
6.202 |
6.219 |
|
Hoyerswerda |
1.492 |
1.544 |
2.960 |
2.776 |
4.452 |
4.320 |
|
Landkreis Bautzen |
5.907 |
5.920 |
9.113 |
9.302 |
15.020 |
15.222 |
|
Landkreis NOL |
4.926 |
4.995 |
5.145 |
5.077 |
10.071 |
10.072 |
|
Landkreis Löbau-Zittau |
5.441 |
5.554 |
8.679 |
8.468 |
14.120 |
14.022 |
|
Landkreis Kamenz |
4.307 |
4.335 |
4.516 |
4.998 |
8.823 |
9.333 |
|
Gesamt |
23.857 |
24.197 |
34.831 |
34.991 |
58.688 |
59.188 |
Gesamtzahlen für den Landkreis „Görlitz“: 30.393
Gesamtzahlen für den Landkreis „Kamenz“: 28.295
Die Arbeitslosenquote lag im Februar bei 19,4 Prozent, nach 19,6
Prozent im Januar. Im Vorjahresmonat lag die Arbeitslosenquote bei 21,7
Prozent.
Der Arbeitsagentur Bautzen sowie den ostsächsischen ARGE` n wurden
im Februar insgesamt 1.889 Stellen gemeldet, dies sind 823 Stellen mehr als
noch im Januar, und 517 Stellen mehr als im Vorjahresmonat. Die meisten
Stellenzugänge sind mit 519 Stellen im Dienstleistungsgewerbe zu verzeichnen,
gefolgt von 422 Stellen im Grundstücks- und Wohnungswesen sowie 161 Stellen im
Baugewerbe.
Zu
konkreten Zahlen im Landkreis Löbau- Zittau Stand Januar 2007:
-
es
bestehen 11.694 Bedarfsgemeinschaften mit 17.640 Menschen, die in diesen leben,
-
Empfänger
von Sozialgeld haben wir insgesamt 4.759
-
Betroffene
gesamt damit 22.399
Das
alles sind sehr interessante Zahlen. Sie dokumentieren die Bemühungen aber auch
den gewaltigen Bedarf, den wir auf allen Gebieten noch haben.
Das
Geldvermögen der
Bürger der BRD beläuft sich auf ca. 5 Bio. €.
Es gibt
96 Milliardäre und rund 760.000 Millionäre. 400.000 Reiche (0,2 % der Bürger)
verfügen über 1,25 Bio € Vermögen, 5 % über 2,8 Bio €.
Vermögens-,
Schenkungs- und Erbschaftssteuer finden praktisch noch nicht statt.
Bei Verteilung
auf alle Bürger hätte jeder, vom Baby bis zum allerletzten Mütterchen ein
Vermögen von ca. 36.000 €.
Nicht
mitgerechnet die inflationäre Entwicklung der Preise, die Zuzahlungen auf Grund
der Gesundheitsreform und die Segnungen der Rentenreform, die ja praktische
Kürzungen bedeuten.
Das
heißt eine immense Belastung der Betroffenen aber auch der
Wirtschaftskreisläufe.
Arbeitsplätze sind im Rahmen von Fordern und
Fördern des SGB II nicht in Größenordnungen dauerhaft geschaffen worden, im
Gegenteil. Anzahl und Qualität der Arbeitsplätze nimmt weiter ab,
Drehtüreffekte, Verlagerungen und Strukturabbau dokumentieren eine
katastrophale Lage am Arbeitsmarkt im Vergleich zur prosperierenden Wirtschaft.
Soweit
zu einigen Kernaussagen, die viele von Ihnen sicher schmerzhaft am eigenen Leib erfahren
haben.
Politisch
wurde gefordert, durchgesetzt und in den letzten zwei Jahren erfolgreich
umgesetzt, dass der Fachdienst „Beschäftigung und Arbeit“ vom 01.01.2005 an dem
„Grundsicherungsausschuss“ des Kreistages jederzeit Rede und Antwort über
Erfolge aber auch Misserfolge stand und hier mit allen Fraktionen im Interesse
der Bürger Betroffenheit verringert wurde, so dieses im Gesetzesrahmen machbar
war und ist.
Die
Richtlinie „Kosten der Unterkunft und Heizkosten“ 128/ 2006 und auch die
Richtlinie „Einmalige Beihilfen“ 76/2005 sind Ausdruck dieser
Entwicklungen. So konnten z.B. Heizkosten von 1 € auf 1,15 €, Einmalige
Beihilfen neu strukturiert und Übergangslösungen für größeren,
nichtangemessenen Wohnraum festgelegt werden.
Zum
Vergleich : Görlitz (ARGE)
„Arbeitsgelegenheiten“ 1,20 €,
Heizkosten 0,96 €
LK Lö/Zi
„Arbeitsgelegenheiten“ 1,50
€, Heizkosten 1,15 €
Einige
Gedanken noch zu dem leidigen Thema Umzüge auf Grund unangemessenen Wohnraumes:
Hier
sind die Festlegungen zur Angemessenheit der Unterkunft eindeutig im SGB II
definiert, auch wenn es bereits abweichende Festlegungen des BSG gibt.
Konsequenz
sind folgende Möglichkeiten, die der Bürger selbst entscheiden muss:
1.
Umzug
mit allen Übeln des Verlustes gewachsener sozialer und finanzieller Strukturen.
2.
Differenzzuzahlung
aus KdU plus HK vom Amt zur konkreten Miete aus dem Regelsatz.
3.
Untervermietung,
was wohl in der „Platte“ nicht möglich sein dürfte.
4.
Verringerung
des Wohnraumes (Zuschließen eines Zimmers) mit Veränderung des Mietvertrages
und damit Kostensenkung, um bei Wiedererlangung von Einkommen in den vorherigen
Zustand zurückzukehren und im gewohnten Umfeld zu bleiben.
Nochmals,
über die Anwendung einer Variante entscheidet allein der Betroffene. Keine
Verwaltung und auch kein Vermieter, wie das immer wieder schizophren
kolportiert wird.
Unsere
Eigenheimbesitzer
sind in einer problematischen Lage.
Schulden
drücken, Darlehen können nicht zurückgezahlt werden, Heizkosten reichen nicht
aus, um das Haus einigermaßen über die Jahreszeiten zu bringen, geschweige
denn, Kanalanschlussgebühren oder eine neue, notwendige Heizung zu
installieren.
Es ist
gerade mal die Nutzung gesichert.
Hier
gibt es, ehrlicherweise, auch zur Zeit keine gesetzlichen Spielräume mehr, die
es der Verwaltung ermöglichen würden, politisch gewollte Realitäten zu
verändern.
Die
einzige Möglichkeit, die Beschluss im Landkreis ist, dass werterhaltende
Reparaturen im Rahmen einer Finanzierung von angemessenen Kosten einer
Mietwohnung zur Differenz der Leistungen für Eigenheimbesitzer in der
Jahreshochrechnung übernommen werden können, insofern ein günstiges Angebot der
Bewilligung vorausgeht.
Zu
den sogenannten 1 € Jobs.
Diese
„Arbeitsgelegenheiten“ genannten zusätzlichen, im Interesse der Bürger
liegenden und nicht konkurrierend zur Wirtschaft durchzuführenden Arbeiten,
bilden für den Betroffenen oftmals die einzige Möglichkeit, aus der Enge des
Wohnzimmers zu entfliehen und sich maximal 180 € als Zubrot zu erhaschen,
entsprechend groß ist die Nachfrage nach wie vor.
Im
Gesetz sind diese „Arbeitsgelegenheiten“ aber zu einem anderen Zweck festgelegt
worden. Die Bürger, so die Ansicht des Gesetzgebers, die dem Arbeitsmarkt
entwöhnt sind und zum Teil kaum noch vermittlungsfähig definiert werden können,
sind auf den ersten Arbeitsmarkt vorzubereiten und wieder an einen geregelten
Alltag heranzuführen.
Auch
hier geht der Landkreis weitgehende Kompromisse im Sinne der Betroffenen ein.
Weitere
Problemfelder, die nicht weiter untersetzt, aber zumindest vom Fakt
angesprochen sein sollen sind:
-
Unter
25 jährige sind, obwohl nach dem GG erwachsen, finanziell wieder der Obhut der
Eltern unterstellt,
-
Eheähnliche
Gemeinschaft, eines der weitesten Felder richterlicher Betätigung; das BVG hat
dazu drei wesentliche Voraussetzungen formuliert, die im Gesetz einfach keine
Bewertung finden,
-
Vermögensermittlung,
ein geradezu abenteuerliches Unterfangen,
-
Härtefallregelungen
bei AZUBI,
-
Anrechnung
von Partnereinkommen,
-
Bewertung
von Steuerrückzahlungen als Vermögensteile,
-
Bewertung
des Kindergeldes als Einkommen,
-
und,
und, und.
Ich
müsste an dieser Stelle auch und besonders aus der Beratungspraxis noch
Vielfältiges hinzufügen aber damit soll es zum aktuellen Stand Anfang 2007
genügen.
„Fachdienst für Beschäftigung und Arbeit“
Ein
zweites Landratsamt
Das
Optionsmodell und dazu bekennen wir uns ohne Einschränkungen, ermöglicht vor
Ort eine praxisnahe Arbeit.
Die
Verwaltung im Landkreis wurde in den letzten zwei Jahren, auch und besonders,
durch die fleißige Arbeit aller Mitarbeiter in die Lage versetzt, eine
gelungene Bandbreite aller Leistungen anzubieten.
Das
bedeutet nicht das Ende der Fahnenstange. Es ist ein ständig neuer und
schwieriger Prozess, Gesetzesinhalte, Gerichtsentscheide, Richtlinien,
Durchführungsbestimmungen und ständige Änderungen mit den berechtigten Wünschen
und Problemen der Betroffenen einigermaßen vernünftig zu gestalten. Ich finde,
wir sind hier auf einem vernünftigen Wege und habe einfach die Bitte, die
Schuldzuweisungen an diejenigen zu richten, die dafür verantwortlich zu
zeichnen haben.
Um die Größenordnung unserer gemeinsamen Verantwortung finanziell darzustellen. Die Leistungen im SGB II im LK kosten den Steuerzahler ca.162 Millionen € im Jahr, davon in der Verwaltung 6,2 %.
Auch
heute ist der Fachdienst ein Beschwerdeobjekt
Ja, jede
Beschwerde ist eine zuviel, jedes persönliche Problem, das nicht einer
angemessenen Lösung zuzuführen ist, ist eines zuviel.
Hier
sind keine Zweideutigkeiten am Platz; eines muss aber auch gestattet sein zu
sagen; die Quelle der Speisung des Chaoses und der Unzufriedenheit ist nicht
der Kreis, sondern sind Sachlagen, die Bund und Land heraufbeschwören..
3. Ein Zukunftsansatz
Erster
Gedanke:
Vollarbeitsplätze,
die das Aus- und Einkommen von Familien sichern, wird es in absehbarer Zeit in
Größenordnungen nicht mehr geben, im Gegenteil, der Arbeitsmarkt wird noch
maximal 20 % der Bevölkerung benötigen, um 80 % der Bevölkerung zu nähren.
Die
Arbeit für, am und mit dem Menschen erreicht aber in wenigen Jahren eine völlig
neue Dimension.
Zweiter
Gedanke:
Die
Arbeitsplatzwelt im gegeben Sinne verliert ihre Substanz und ihre
Realitätsbezogenheit.
Heute
schon brechen die Arbeitsplätze in Größenordnungen weg, werden verlagert oder
verschwinden vollkommen, weil einfach die Technik und technische Veränderungen
den Menschen ersetzen.
Es ist
letztlich nur eine Frage der Zeit, wann, auch heute noch gefragte
Arbeitsplatzkarrieren, dem generativen Verfall preisgegeben werden.
Dritter
Gedanke:
Der
Reichtum einer Gesellschaft sind immer die Kinder, die das Werk mehren und
fortsetzen.
Diese
Cluster werden in der modernen Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft zwar
immer beschworen aber wenn es denn zur Umsetzung im gesamtgesellschaftlichen
Rahmen herangezogen werden soll, wird es ausgeblendet. Siehe auch den
derzeitigen Kampf der Frau von der Layen.
Vierter
Gedanke:
Wenn die
Gedanken eins bis drei sachbezogen und inhaltlich richtig sind, so müssen wir
den gesamtgesellschaftlichen Ansatz vollkommen neu stellen.
Im
folgenden Kontext.
-
Arbeitsplätze
sind nicht mehr für alle da,
-
Arbeit
für, am und zum Bürger nimmt in Größenordnungen zu,
-
finanzielle
Mittel sind in unserem Land und in der Welt ausreichend vorhanden,
-
jedem
Bürger kann ohne große gesellschaftliche Deformierungen eine Grundsicherung zur
optimalen Gestaltung seiner Lebensbefindlichkeiten ausgereicht werden,
-
dahinter
stehen aber auch Leistungen,
-
die
Leistungsgesellschaft wird nicht abgeschafft,
-
sie
wird nur vom Kopf auf die Füße gestellt,
-
wenn
20 % der Bevölkerung in der Lage sind, 80 % zu nähren, dann muss von diesen
erwartet werden, dass ein Äquivalent an „Bürgerarbeit“ geleistet wird, dass das
Gemeinwesen in die Lage versetzt, alle Aufgaben im Interesse und im
Zusammenwirken mit allen gesellschaftlichen Kräften zu erfüllen,
Das ist
zwar nicht der Weisheit letzter Schluss aber für mich ein tragfähiges Konzept
der Zukunft.
Diesen
Vortrag finden Sie ab heute auf der Hompage:
www.alkv-loeb-zit.de oder sie können sie auch beim ALKV
erhalten.
Ich
danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.