Ein
fragwürdiger Handel
Karin Schlottmann über das Urteil gegen Peter Hartz
Wieder einmal werden
die Kleinen eingesperrt, die großen Tiere dagegen lässt man laufen.
So denken viele über den kurzen Prozess
gegen Ex-VW-Manager Peter Hartz. Und tatsächlich ist in dem Verfahren über die
korrupten Machenschaften in dem Autokonzern vieles anders gelaufen, als es die
Strafprozessordnung vorschreibt.
Das Urteil stand von Anfang an fest:
Hartz legt ein Geständnis ab, zahlt eine hohe Geldstrafe, muss dafür aber nicht
ins Gefängnis,
und die peinlichen Zeugenauftritte der
Prostituierten bleiben ihm auch erspart.
Angesichts der Vorwürfe wird der
einstige Personalvorstand mit dem Ergebnis zufrieden sein. Die Öffentlichkeit
ist es nicht, denn von gründlicher Aufklärung der VW-Affäre kann in diesem
Geheimprozess nicht die Rede sein.
Der sogenannte Deal
im Strafprozess ist inzwischen Alltag in deutschen Gerichtssälen. Angefangen
hat es mit Drogenprozessen.
Inzwischen werden schätzungsweise 80
Prozent der zumeist sehr komplizierten und langwierigen
Wirtschaftsstrafverfahren auf diese zeitsparende, aber anrüchige Weise
abgewickelt. Das hat nicht nur etwas mit der Bequemlichkeit von Richtern zu
tun. Jahrelange Prozesse, die am Ende wegen der schwierigen Beweislage mit
Freispruch enden, helfen niemandem. Die Ausnahme darf dennoch nicht zur Regel
werden.
Seit zwei Jahren
fordert der Bundesgerichtshof ein Gesetz mit verbindlichen Regeln für die
umstrittenen Absprachen.
Justizministerin Brigitte Zypries will
jetzt aktiv werden. Doch ein Gesetz, das die alte fragwürdige Praxis
festschreibt, wird den Handel mit der Gerechtigkeit nicht verhindern. Es würde
der Justiz nur das schlechte Gewissen nehmen und die Gerichte ermuntern, noch
mehr Strafverfahren als bisher nach dem Prinzip „Geständnis gegen milde Strafe“
zu verkürzen.
Die Justiz hat aber die Aufgabe, alle
Straftäter nach den gleichen Prinzipien zu behandeln.
Wenn sie dem nicht gerecht wird, beschädigt sie das Vertrauen der Bürger in ihre Funktionsfähigkeit.